Keller & Weber
Für Ihre Angelegenheit rund um Ihre Steuern


STEUERBERATUNG





Zur „klassischen Steuerberatung“ gehören mehrere Bereiche:

  • Lohn- und Finanzbuchhaltungen müssen regelmäßig bis zu den jeweiligen Terminen erstellt werden.
  • Darauf aufbauend wird jährlich der Jahresabschluss zusammen mit den Steuererklärungen angefertigt unter Berücksichtigung der individuellen Zielsetzungen des Mandanten.
  • Die Rechte der Mandanten müssen gegenüber der Finanzverwaltung in vielen Fällen auch durchgesetzt werden. Beispiele hierfür sind Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren beim Finanzamt, Klagen vor dem Finanzgericht.
  • Im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsberatung werden die zukünftigen Auswirkungen verschiedener Entscheidungsmöglichkeiten betrachtet, um den optimalen Weg einschlagen zu können.