Bei Landwirten stellt sich nach Einstellung der aktiven Bewirtschaftung regelmäßig die Frage einer steuerlichen Betriebsaufgabe. Wir klären für Sie im Vorfeld die sich hieraus ergebende Steuerbelastung unter Berücksichtigung möglicher Gestaltungsvarianten, um Ihnen die Entscheidung über die Abgabe einer Aufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt zu ermöglichen.
Bei unserer Beratung berücksichtigen wir nicht nur die steuerlichen Vorteile von Gestaltungsmöglichkeiten. Wir zeigen Ihnen auch die wirtschaftlichen Konsequenzen auf. Ein Steuervorteil soll schließlich nicht mit ungewollten wirtschaftlichen Nachteilen erkauft werden.